Rechtsprechung
RG, 03.06.1921 - III 481/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Bedeutung der Klausel "freibleibend" bei Vertragsangeboten.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freibleibendes Angebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 227
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93
Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch …
Diese Auslegung des Berufungsgerichts ist rechtlich möglich (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1958 - VIII ZR 52/57, NJW 1958, 1628, 1629; RGZ 102, 227, 228; 105, 8, 12; RG JW 1926, 2674;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 346 Rz. 74;… RGRK/Piper, BGB, 12. Aufl., § 145 Rz. 14;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 145 Rz. 20; Lindacher, DB 1992, 1813;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 145 Rz. 4) und naheliegend. - BGH, 08.03.1984 - VII ZR 177/82
Rechtliche Einordnung eines Angebots mit dem (Klausel-) Zusatz "freibleibend"
Kam der "freibleibend Anbietende" dieser Antwortpflicht nicht nach, wurde in seinem Schweigen die Annahme des Angebots gesehen (vgl. RGZ 102, 227, 229 f; 103, 312, 313; 105, 8, 12; RG JW 1921, 393; 1926, 2674, 2675).Er müsse deshalb den Erklärungsempfänger unverzüglich davon in Kenntnis setzen, ob er von dem Vorbehalt, den Vertragsschluß abzulehnen, Gebrauch mache (vgl. RGZ 102, 227, 228 ff).
- OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 226/10
Annahme eines Angebots durch Schweigen
Die dort zitierte Rechtsprechung betrifft gerade den Fall, dass das freibeliebende Angebot unverändert "angenommen" worden ist (RGZ 102, 227 und RG JW 1921, 393). - BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56
Selbstbelieferungsklausel
Es ist zudem in der Rechtsprechung über die Freizeichnungsklauseln seit jeher gefordert worden, daß der Verkäufer, der hinsichtlich seiner Lieferpflicht mehr oder weniger weitgehende Vorbehalte machen will, seine Absicht in klarer, nicht mißzuverstehender Weise zu erkennen geben muß (RGZ 102, 227 [229]). - BGH, 15.11.1952 - II ZR 49/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Antragende auch bei einer freibleibenden Offerte die Pflicht habe, sich nach Eingang der Bestellung unverzüglich zu erklären, sonst gelte die Bestellung als angenommen (RGZ 102 S 227 [230]; JW 1921 S. 393 Nr. 2; 1923 S 118).